Rechtsanwaltskanzlei Mila Karin Lenz: Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Das Straßenverkehrsrecht umfasst das Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren, das verwaltungsrechtliche Führerscheinverfahren, Versicherungsrecht und das Verkehrszivilrecht - hier insbesondere die Unfallschadenregulierung.

Verkehrsunfall und Anwaltskosten

In Deutschland finden jährlich etwa 2,2 Millionen Autounfälle statt (2006). Bei höchstens 5 % aller Verkehrsunfälle wird ein Anwalt eingeschaltet. Dabei wissen die Wenigsten, dass die Anwaltskosten einen Teil des Sachschadens darstellen und im Falle des unverschuldeten Unfalls von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners komplett übernommen werden.
Doch auch wenn Sie den Unfall etwa bis zu 75 % mitverschuldet haben, können Sie die anwaltliche Beratung auf Kosten der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Anspruch nehmen, wenn für Ihr Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung besteht.
Die Unwissenheit der Unfallgeschädigten wird durch die Kfz-Versicherer ausgenutzt. Im Schnitt kürzen die Versicherungen - gegen das Gesetz und gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung - die Ansprüche der Geschädigten um 20 %! Doch sich dagegen zu wehren lohnt sich: beim kleinsten Widerstand bezahlen die Versicherer in der Regel den kompletten Schaden.

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